Zusatzinformationen
Abmeldung aus Korbach
Sie sind umgezogen?
Dann nutzen Sie unseren Online-Service und melden Ihre Wohnung bequem von zu Hause ab.
Allgemeines
- Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden
- Nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben
- Nebenwohnung kann auch bei Hauptwohnung abgemeldet werden
- Vorlage aller gültigen Ausweisdokumente, z. B. Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 100 kB)