Zusatzinformationen
Ummelden innerhalb Korbachs
Was ist erforderlich/was wird benötigt:
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde umzumelden
- Voraussetzung: Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich
- Persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis
- Bei Eheleuten Vorsprache eines Ehegatten ausreichend mit allen gültigen Ausweisdokumenten
- Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (vollständig ausgefüllt!). Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 100 kB)